Treuhandkonto

Das Treuhand Vorsorgekonto

Wenn alle Details Ihrer Bestattungsvorsorge geklärt und vereinbart sind, wird im zweiten Schritt die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten geregelt. Sie können eine Versicherung hinterlegen oder das Geld im Voraus einzahlen. In diesem Fall wird es auf einem Treuhandkonto angelegt. Denn der Bestatter bekommt das Geld für die Bestattungskosten erst dann, wenn er die vereinbarten Bestattungs­leistungen erbracht hat.

Mit Ihrem persönlichen Treuhandkonto ist sicher gestellt, dass das Geld in jedem Fall für Ihre Bestattung verwendet wird und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

Warum ein Treuhandkonto statt einem Sparbuch?

Das einfache Sparbuch oder Girokonto ist kein sicherer Weg, Geld für den Sterbefall zur Seite zu legen. Kommt es dazu, dass Angehörige auf Sozialleistungen zur Deckung von Pflegekosten im Altersheim angewiesen sind, müssen sämtliche Guthaben zunächst aufgelöst werden.

Das Vorsorge-Treuhandkonto bietet dafür eine gute Alternative. Das eingezahlte Geld ist für die Bestattung zweckgebunden und darf nicht durch das Sozialamt angetastet werden. Die Geldanlage bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist durch eine Ausfallbürgschaft in jedem Fall abgesichert. Die Vorsorge-Gelder werden inklusive Zinsen ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten verwendet. Überschüsse werden später nach Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt.

Wer kümmert sich um die Eröffnung des Treuhandkontos?

Wenn Sie das Geld für Ihre Bestattungsvorsorge auf einem Treuhandkonto absichern möchten, veranlassen wir die Einrichtung bei der Treuhand und kümmern uns um die Formalitäten.

Sämtliche Details Ihrer Bestattungsvorsorge werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt. Diesen erhalten Sie zusammen mit den Unterlagen für Ihr Treuhandkonto in Ihrem persönlichen Vorsorgeordner. 

Darin können Sie auch andere wichtige Dokumente und Unterlagen übersichtlich und schell auffindbar aufbewahren.