Bestattungsformen

Welche Bestattungsarten gibt es?

Grundsätzlich ibe es zwei Arten der Bestattung, die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Für beide Bestattungsarten gibt es verschiedene Formen der Bestattung.

In Deutschland ist die Friedhofspflicht bzw. der Friedhofszwang fast überall gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt für Erd- und Feuerbestattungen und wird in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen geregelt.

Eine Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung in einem Sarg in verschiedenen Grabarten auf einem Friedhof.  Für diese Bestattungsart gibt es in Deutschland keine anderen Bestattungsformen. In den Niederlanden bspw. ist auch die Waldbestattung als Sargbeisetzung erlaubt.

Feuerbestattung bedeutet, dass zunächst die Einäscherung der/des Verstorbenen in einem Krematorium erfolgt.  Die Asche wird in der Regel anschließend in einer Urne beigesetzt. In ausgewählten Friedhöfen gibt es auch die Möglichkeit der Ascheverstreuung. Für Feuerbestattungen sind Ausnahmen von der Friedhofspflicht erlaubt bspw. bei einer Seebestattung.

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Bestattungsformen

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Zur Auswahl stehen Ihnen verschiedene Grabarten.
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen.
Viele Menschen wünschen sich eine individuelle, naturnahe Art der Bestattung. Unter dem Begriff Naturbestattung kann aus verschiedenen Varianten gewählt werden.
Die Seebestattung ist eine Form des Abschieds, die ebenso einzigartig ist wie das Gedenken an den Verstorbenen.
Es gibt eine große Auswahl interessanter Möglichkeiten spezieller Urnenbestattungen. Wir unterstützen Sie in der Beratung.
Das Kolumbarium ist ein moderner Friedhof, der in die Räumlichkeiten unseres Krefelder Bestattungshauses integriert ist.