Feuerbestattung

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa folgenden Inhalt haben kann:

Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert zu werden.

Datum und Unterschrift

Fehlt diese Erklärung, so können Sie als Ehepartner bzw. als nächster Angehöriger bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom Bestattungsunternehmen angefordert.

Die christlichen Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an. Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden.

Sie können zwischen folgenden Grabarten wählen:

Urnen-Einzelgrabstätten

Die Einzelgrabstätten, auch Reihengrabstätten genannt, werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß beträgt 0,80 x 0,80 m. Die einheitliche Grabeinfassung aus Naturstein ist in der Grabgebühr enthalten. Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) eingeebnet. Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath und Uerdingen.

Urnen-Wahlgrabstätten

Die Wahlgrabstätten sind nur für die Beisetzung von Urnen vorgesehen und können von Ihnen selbst ausgewählt werden. Die Dauer bei Erstkauf beträgt 30 Jahre.

Es können bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. In Grabstätten, die vor dem 01.01.2006 erworben wurden, kann eine weitere Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß beträgt 1,40 x 1,40 m. Die Einfassung aus Naturstein kann mit Ausnahme von weißem Material frei ausgewählt werden. Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit für mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.

Werden weitere Urnen in das Grab beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des weiteren Verstorbenen mit abgedeckt wird. Die Grabgestaltung erfolgt individuell durch den Nutzer.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar, Elfrath, Uerdingen und Verberg.

Urnen-Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein

Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können demnach nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Am Rand des Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein Gedenkplatz zur Verfügung.

Die Grabstätten können nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) nicht verlängert werden.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof.

Urnen-Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein

Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Auf der Grabstätte wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein(0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasenfläche eingelassen. Das Material ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grabplatte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Angehörigen vorgenommen. Grabschmuck kann auf der Platte sowie an einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden. Eine Verlängerung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof

Urnen-Grabstätten im Baumfeld

Bei dieser Grabart werden Urnen am Fuße eines Baumes beigesetzt. Die Lage der Grabstätte ist frei wählbar. Eine Grabstätte kann bis zu 2 Urnen aufnehmen. Es besteht die Möglichkeit, Name sowie Geburts- und Sterbejahr auf einem im Umfeld des Baumes eingelassenen Naturstein eingravieren zu lassen. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler Gedenkplatz zur Verfügung. Baumgrabstätten können bereist zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit für mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.

Verfügbarkeit: Friedhof Fischeln, Hauptfriedhof (seit 2008).

Urnenkammern

Urnenkammern sind Teil einer stilvollen Anlage, die durch ein großes Wasserbecken geprägt wird. Die Kammern sind in einer langen, hufeisenförmigen Mauer eingelassen. Vor jeder Grabkammer wird die Bepflanzung in jahreszeitlichem Wechsel vorgenommen.

Hierfür wird eine jährliche Pflegegebühr erhoben. Eine Urnenkammer kann bis zu 8 Urnen aufnehmen. Die Kammern sind mit einer Platte aus Naturstein verschlossen. auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. die Lager der Urnenkammer ist freie wählbar, die Kammer kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof

Gestaltungsfreie Grabstätten

Für die Gestaltung der Grabstätten gibt es in der Regel eine Reihe von Vorschriften bzw. Anforderungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungsanforderungen angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben. So ist zum Beispiel eine komplette Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath.

Anonyme Urnen-Grabstätte

Anonyme Beisetzungen sind nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über diesen Bestattungswunsch vorliegt. Die Bestattungen finden unter Ausschluss der Angehörigen oder sonstiger Personen statt. Die Lage der Grabstätte wird nicht bekannt gegeben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer anonymen Urnenbeisetzung und einer anonymen Ascheverstreuung.

Die Grabpflege wird bei diesen Bestattungsarten von der Stadt Krefeld übernommen. Grabschmuck kann an einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.

Verfügbarkeit: Anonyme Urnenbeisetzungen sind auf dem Friedhof Fischeln möglich, anonyme Ascheverstreuung wird auf dem Hauptfriedhof angeboten.

Zu bedenken ist hierbei, dass die Trauerbewältigung nach einer anonymen Bestattung in vielen Fällen wesentlich schwieriger und problematischer werden sein kann, weil die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.

Aushändigung von Urnen an Angehörige

Die Asche eines Verstorbenen kann mit nach Hause genommen werden, jedoch muss eine Kremation im Ausland vorausgehen. In Deutschland ist eine Aushändigung von Ascheresten Verstorbener, die in deutschen Krematorien eingeäschert wurden, nicht gestattet. Eine Kremation im nahe gelegenen Belgien oder den Niederlanden macht diesen besonderen Wunsch jedoch möglich.