Feuerbestattung
Einäscherung durch Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa folgenden Inhalt haben kann:
Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert zu werden.
Datum und Unterschrift
Fehlt diese Erklärung, so können Sie als Ehepartner bzw. als nächster Angehöriger bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom Bestattungsunternehmen angefordert.
Die christlichen Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an. Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden.
Sie können zwischen vielen Grabarten wählen.