Bestattungsvorsorge
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Vorsorge für den letzten Weg
Gedanken über den Tod und den letzten Weg fallen niemandem leicht und doch möchten viele von uns auch ihren letzten Weg selbst bestimmen. Eine Bestattungsvorsorge bietet die Möglichkeit, die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten festzulegen und abzusichern.
Mit einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten treffen Sie selbst die wichtigsten Entscheidungen und entlasten später Ihre Angehörigen emotional und finanziell.
Stirbt ein geliebter Mensch, überwältigen uns Schmerz und Trauer. Wir müssen mit dem Verlust umgehen und gleichzeitig für die Bestattung viele Fragen klären und schnell Entscheidungen treffen. Dann ist es eine große Erleichterung, wenn bereits klar ist, was passieren soll.
Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge – ein gutes Gefühl
Wenn Sie zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung regeln möchten, besprechen Sie zunächst mit uns Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie den finanziellen Umfang. Wir beraten Sie dann ausführlich über die Details und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten es für die finanzielle Absicherung gibt. Sie erhalten ein unverbindliches Vorsorgeangebot mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten, basierend auf den heutigen Preisen.
Nachdem alle Einzelheiten abgestimmt sind, werden sie in einem Bestattungsvorsorgevertrag dokumentiert. Dafür erhalten Sie unseren hochwertigen Vorsorgeordner, in dem Sie alle weiteren wichtigen persönlichen Unterlagen und Notizen übersichtlich aufbewahren können.
Bestattungsvorsorgevertrag
Der Bestattungsvorsorgevertrag bietet Ihnen die Sicherheit, dass die Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen gestaltet und durchgeführt wird. Sie können sich darauf verlassen, dass alle erforderlichen Formalitäten, Ämter- und Behördengänge professionell und zuverlässig durchgeführt werden. Ihren Angehörigen werden eine Vielzahl von Entscheidungen in dieser schweren Phase abgenommen. Und auch ohne Angehörige wird die Bestattung nach Ihren Wünschen durchgeführt.
Welche Details ein Bestattungsvorsorgevertrag enthalten kann, können Sie hier nachlesen.
Das Beratungsgespräch für eine Bestattungsvorsorge ist kostenfrei und unverbindlich und kann in unseren Räumlichkeiten oder auch bei Ihnen zuhause stattfinden. Ihren gewünschten Termin können Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch (siehe rechts) mitteilen.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Bestattungsvorsorge!
Wir beraten Sie gern ausführlich!
Bestattungsvorsorge – nichts dem Zufall überlassen
- Den letzten Weg selbst bestimmen
- Verantwortung für mich und andere
- Fürsorge und Entlastung für meine Lieben
- Schutz und Sicherheit für mein Geld
Es ist beruhigend, alles geregelt zu wissen!
Mit einer Bestattungsvorsorge bestimmen Sie schon heute,
wie später Ihre eigene Bestattung gestaltet werden soll.
- Sie treffen schon zu Lebzeiten selbst die Entscheidungen über Ihren letzten Weg.
- Ihre Wünsche und Vorstellungen sind in Ihrem Vorsorgevertrag festgelegt und finanziell abgesichert, so dass Sie sicher sein können, dass später alles in Ihrem Sinne durchgeführt wird.
- Ihre Lieben müssen sich nach dem schmerzlichen Verlust nicht mit der Organisation Ihrer Bestattung beschäftigen.
- Auch wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind, ist Ihre Bestattung nach den eigenen Wünschen sichergestellt.
- Ihre Angehörigen werden bereits im Vorfeld vor finanziellen Belastungen geschützt.
- Die Kosten der dereinstigen Bestattung können durch Einzahlung des Betrages auf ein Treuhand-Vorsorgekonto oder Hinterlegung einer Versicherung bereits im Voraus bezahlt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, über die geeignete Grabstätte und das Grabmal zu entscheiden.
- Sie können schon zu Lebzeiten entscheiden, wer im Todesfall zu benachrichtigen ist und wer der Ansprechpartner für die Bestattung sein wird. Ebenso ist es möglich, bereits vorab den Personenkreis zu bestimmen, der zu der Trauerfeier eingeladen werden soll.
- Sie können beruhigt sein, denn Ihr Geld ist sicher und vor dem Zugriff Dritter (Sozialamt, Insolvenz) geschützt ist. Außerdem ist Ihr Geld zweckgebunden angelegt, so dass es in jedem Fall für Ihre Bestattung verwendet wird.
- Generell ist ein Trauerfall-Vorsorgevertrag als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter anzusehen.